|
|||
![]() |
BeeinträchtigungsabsichtWenn ein zukünftiger Erblasser zu Lebzeiten verschenkt, so ist das grundsätzlich möglich. Etwas anderes gilt dann, wenn er die Absicht hat, einen eigentlich als sicher geltenden Erben zu beeinträchtigen. Die Betroffenen sollten sich über den Tatbestand und die Reichweite dieser sog. Beeinträchtigungsabsicht genau informieren.
..................................................................................................................................... Wenn Sie weitere Fragen zum Erbrecht haben, so wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Dr. Böh: Wolfratshauserstraße 80 81379 München Telefon: 089/72308750 Telefax: 089/597467
Übersicht [ B ] Beeinträchtigungsabsicht |
Aktuelles02.08.2015Erbschleicherfälle
Keine News in dieser Ansicht. Keine News in dieser Ansicht. |
|